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Antrag
zur Änderung des Flächennutzungsplans in Langweiler, Flur 8 und
Niedermerz, Flur 16 / Antrag zur Aufstellung eines Bebauungsplans in den
Grenzen der Änderung des Flächennutzungsplans Sehr
geehrter Herr Frank, zur
Vorbereitung der privaten Projektentwicklung „Multithemenanlage Römer-Park“
beantragt die GWS im Auftrag der Römer-Park Projekt- und Entwicklungs-
GmbH & Co. KG mit Sitz in Aldenhoven die Änderung des Flächennutzungsplans
der Gemeinde Aldenhoven sowie die Aufstellung eines Bebauungsplans in den
Grenzen der Änderung des Flächennutzungsplans. Ziel der Bauleitplanung
soll es sein, auf einer ca. 42,2 ha großen Fläche in der Gemarkung
Langweiler, Flur 8, für ca. 800 Feriengäste eine Erholungs- und
Freizeitanlage mit Hotel, Bungalowpark, Wellnessbereichen mit Thermalbädern,
Sauna, Solarien und Praxen, Gastronomiebetrieben, Konferenz- und
Mehrzweckräumen, Verwaltungsbereichen sowie Shops zur Deckung des Bedarfs
der Feriengäste vorzubereiten. Das besondere Qualitätsmerkmal der
Erholungs- und Freizeitanlage werden die Bauweise, die Gestaltung sowie
die Ausstattung der Anlage sein, in der als „Multithemenanlage“
mediterane Reiseziele nachgebildet werden. Die „Multithemenanlage Römer-Park“
soll als geschlossene Anlage in einen naturnah gestalteten Landschaftspark
eingebettet werden. Aus diesem Grund soll ein ca. 33,4 ha großer Bereich
des „Schlangengrabens“ (Gemarkung Niedermerz, Flur 16) in die
Bauleitplanung mit einbezogen werden. Die
Gesellschaft für Wirtschafts- und Strukturförderung unterstützt dieses
Vorhaben, weil sie erwartet, dass mit der erfolgreichen Umsetzung des
Vorhabens in dieser Größenordnung die Schaffung und Sicherung
zahlreicher Arbeitsplätze verbunden ist. Insbesondere werden positive
Effekte für die Bauwirtschaft, das Handwerk sowie für qualifizierte und
nicht qualifizierte Arbeitnehmer im Dienstleistungsbereich erwartet. Für
Rückfragen steht Ihnen unsere Planungsabteilung gern zur Verfügung. Mit
freundlichen Grüßen Michael
Müller Anlage:
Vorentwurf der Änderung des Flächennutzungsplans mit Begründung
Änderung des Flächennutzungsplans in Langweiler, Flur 8und Niedermerz, Flur 16Begründungzum
Aufstellungsbeschluss
27.06.2006 Gemeinde
Aldenhoven Änderung
des Flächennutzungsplans in Langweiler, Flur 8 und Niedermerz, Flur 16 Begründung
zum Aufstellungsbeschluss Inhalt:1. Räumlicher Geltungsbereich der Änderung.. 1 2.
Ziel und Zweck der Flächennutzungsplanänderung..
1
3.
Erläuterungen zur Planänderung..
2
3.1.
Ziele der Raumordnung und Landesplanung..
2
1. Räumlicher Geltungsbereich der ÄnderungDer Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung liegt südlich der Autobahn A 44, westlich der Ortschaft Niedermerz (Gemarkung Niedermerz, Flur 16) und südöstlich der Ortschaft Weiler-Langweiler (Gemarkung Langweiler, Flur 8). Den
Geltungsbereich der Änderung stellt der verbindliche Flächennutzungsplan
der Gemeinde Aldenhoven als Außenbereich gem. § 35 BauGB bzw. als Flächen
für die Landwirtschaft gem. § 5
(2)
Nr. 9a BauGB dar. 2. Ziel und Zweck derFlächennutzungsplanänderungZur Vorbereitung der privaten Projektentwicklung „Multithemenanlage Römer-Park“ plant die Gemeinde Aldenhoven die Änderung ihres Flächennutzungsplans. Ziel der Projektentwicklung ist es, auf einer ca. 42,2 ha großen Fläche in der Gemarkung Langweiler, Flur 8, für ca. 800 Feriengäste eine Erholungs- und Freizeitanlage mit Hotel, Bungalowpark, Wellnessbereichen mit Thermalbädern, Sauna, Solarien und Praxen, Gastronomiebetrieben, Konferenz- und Mehrzweckräumen, Verwaltungsbereichen sowie Shops zur Deckung des Bedarfs der Feriengäste anzubieten. Das besondere Qualitätsmerkmal der Erholungs- und Freizeitanlage werden die Bauweise, die Gestaltung sowie die Ausstattung der Anlage sein, in der als „Multithemenanlage“ mediterane Reiseziele nachgebildet werden. Die „Multithemenanlage Römer-Park“ soll als geschlossene Anlage in einen naturnah gestalteten Landschaftspark eingebettet werden. Aus diesem Grund wird ein ca. 33,4 ha großer Bereich des „Schlangengrabens“ (Gemarkung Niedermerz, Flur 16) in die Flächennutzungsplanänderung mit einbezogen. Die Gemeinde erwartet, dass mit der erfolgreichen Umsetzung des Vorhabens in dieser Größenordnung die Schaffung und Sicherung zahlreicher Arbeitsplätze verbunden ist. Es werden positive Effekte für die Bauwirtschaft, das Handwerk sowie für qualifizierte und nicht qualifizierte Arbeitnehmer im Dienstleistungsbereich erwartet. Für das Vorhaben ist die Gemeinde Aldenhoven insbesondere wegen ihrer verkehrsgünstigen Lage an den Autobahnen A 4 (Köln – Heerlen – Eindhoven) und A 44 (Düsseldorf – Aachen – Lüttich) zwischen dem Dreiländereck geeignet. Im Einzugsbereich von 60 km leben etwa 2,8 Mio. Einwohner. Die Gemeinde ist von den Autobahnanschlussstellen Alsdorf und Aldenhoven (A 44) sowie Eschweiler (A 4) über qualifizierte Straßen auf kurzem Wege gut erreichbar. Diese Standortgunst trifft umso mehr für den Bereich der Änderung des Flächennutzungsplans zu, der unmittelbar an die Landesstraße L 136 angebunden ist. Die Landesstraße steht als Autobahnzubringer sowohl zur Anschlussstelle Alsdorf, als auch zur Anschlussstelle Aldenhoven (in jeweils ca. 2,5 km Entfernung) oder als Zubringer zur Landesstraße L 240 und zur Autobahnanschlussstelle Eschweiler der A 4 (in ca. 7 km Entfernung) zur Verfügung. Aufgrund der Nähe zu den Autobahnanschlussstellen, der Zubringermöglichkeit über qualifizierte Straßen und der Ausgangslage, dass es sich hier um landwirtschaftlich intensiv genutzte Rekultivierungsflächen des Braunkohlebergbaus und nicht um gewachsene Böden handelt, ist das Vorhaben im Vergleich zu anderen möglicherweise verfügbaren Flächen, vergleichsweise umweltverträglich zu realisieren. 3. Erläuterungen zur Planänderung3.1. Ziele der Raumordnung und LandesplanungDer
Gebietsentwicklungsplan der Bezirksregierung Köln, Teilabschnitt Region
Aachen, stellt den Bereich der Gemarkung Langweiler, Flur 8 als
allgemeinen Freiraum- und Agrarbereich und den Bereich des
„Schlangengrabens“ (Gemarkung Niedermerz, Flur 16) als Waldbereich mit
der Freiraumfunktion „Schutz der Landschaft und landschaftsorientierten
Erholung“ dar (ª Darstellung
1). Die Ziele der Raumordnung und der Landesplanung werden im Zuge der
landesplanerischen Abstimmung gemäß § 32 Landesplanungsgesetz
Nordrhein-Westfalen (LPlG) bei der Bezirksregierung Köln als
Bezirksplanungsbehörde abgefragt.
3.2. Art der NutzungDie Änderung des Flächennutzungsplans stellt im Bereich der Gemarkung Langweiler, Flur 8, ein ca. 42,2 ha großes Sonstiges Sondergebiet gem. § 11 BauNVO mit der Zweckbestimmung „Gebiet für den Fremdenverkehr und die Fremdenbeherbergung, Freizeitpark“ dar. Im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung wird die Zulässigkeit einer Erholungs- und Freizeitanlage mit Hotel, Bungalowpark, der dazu bestimmt ist, auf Dauer einem wechselnden Personenkreis zur Erholung zu dienen, Wellnessanlagen mit Thermalbädern, Saunaanlagen, Solarien und Praxen, Gastronomiebetrieben, Konferenz- und Mehrzweckräumen, Verwaltungsbereichen sowie Shops zur Deckung des Bedarfs der Feriengäste festgesetzt. Im Bereich der Gemarkung Niedermerz, Flur 16, stellt die Änderung des Flächennutzungsplans eine bestehende Teichanlage am Ende des „Schlangengrabens“ als 2,3 ha große Wasserfläche gem. § 5 Abs. 2 Nr. 7 BauGB, den Nah- und Uferbereich der Wasserfläche als ca. 3,8 ha große private Grünfläche gem. § 5 Abs. 2 Nr. 5 BauGB mit der Zweckbestimmung „Parkanlage“ bzw. „Spielplatz“ und den übrigen, 27,3 ha großen Waldbereich als Flächen für Wald gem. § 5 Abs. 2 Nr. 9 b BauGB dar. Bis zur Offenlegung der Flächennutzungsplanänderung können die Flächendarstelllungen in ihren Grenzen noch variieren. Zur Vorbereitung der Aufstellung eines Bebauungsplans werden kurzfristig ein städtebaulicher Rahmenplan sowie ein Bebauungsplanvorentwurf erarbeitet. Nach Übergang in eine stärker verdeutlichende Planstufe kann dann auch in der Flächennutzungsplanänderung die Sondergebietsfläche enger gefasst und durch Grünflächen begrenzt werden. Nach Erstellen einer Eingriffs- Ausgleichsbilanzierung werden dann Teilflächen voraussichtlich auch als Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft gem. § 5 Abs. 2 Nr. 10 BauGB dargestellt. 3.3. UmweltbelangeDie Belange
der Umwelt werden in einem Umweltbericht dargelegt. Der Umweltbericht
bildet einen gesonderten Teil der Begründung. Die Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange werden im Rahmen der Beteiligung
entsprechend § 4 (1) BauGB aufgefordert, sich im Hinblick auf den
erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad einer Umweltprüfung nach
§ 2 (4) BauGB zu äußern (Scoping). Bauplanungsrechtliche Vorhaben, wie der Bau eines Feriendorfes, eines Hotelkomplexes, einer sonstigen großen Einrichtung für die Ferien- und Fremdenbeherbergung oder eines Freizeitparks, für die im bisherigen Außenbereich im Sinne des § 35 BauGB ein Bebauungsplan aufgestellt wird, werden in der Liste „UVP-pflichtige Vorhaben“ der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung geführt. Die Umweltverträglichkeitsprüfung wird im Aufstellungsverfahren als Umweltprüfung nach den Vorschriften des Baugesetzbuches durchgeführt. Die möglichen Eingriffe in Natur und Landschaft werden im Zuge des Bauleitplanverfahrens ermittelt und bilanziert. Ausgleichskonzepte werden in Abstimmung mit den zuständigen Fachbehörden (Untere Landschaftsbehörde des Kreises Düren, Landwirtschaftskammer Rheinland) in einem Landschaftspflegerischen Fachbeitrag dargestellt. Aldenhoven, 27.06.2006 |
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31.07.2006 guer210 // F:\PRIVAT\BLAESIUS\WORD\k5311002.209.doc
Bekanntmachung der Gemeinde Aldenhoven
a) 34. Änderung des Flächennutzungsplanes – Multithemenanlage – b) Bebauungsplan Nr. 45 N – Multithemenanlage –
Der Bauverwaltungsausschuss der Gemeinde Aldenhoven hat in seiner Sitzung am 27.07.2006 beschlossen, die 34. Änderung des Flächennutzungsplanes – Multithemenanlage – durchzuführen und den Bebauungsplan Nr. 45 N – Multithemenanlage – aufzustellen. Die Plangebiete sind auf der nebenstehenden Skizze dargestellt. Ziel der Gemeinde Aldenhoven ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung einer Erholungs- und Freizeitanlage „Multithemenanlage Römer-Park“ zu schaffen.
Aldenhoven, den 28. Juli (Frank) Bürgermeister |
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